Wann ist der Service A fällig?

Nach dem Neuwagenkauf ist er erstmals nach 12 Monate oder nach 25.000 Kilometern fällig. Anschließend wird er in einem Intervall von maximal 24 Monaten durchgeführt.


Wie lange dauert der Service A?

Der Service A dauert circa 2 Stunden. Der Zeitaufwand kann sich aufgrund von Zusatzarbeiten, die beim Auslesen des Werkstattcodes erst festgestellt werden, verlängern.

Was kostet der Service A?

Preise für die Inspektion sind pauschal nicht definierbar. Je nach Fahrzeugzustand und Abnutzung einzelner Bauteile kann der Preis immer variieren. Fragen Sie hierzu am besten unseren Service-Berater vor Ort oder fordern Sie ein individuelles Angebot an.

enthält:

Alle grundlegenden Arbeiten, die für den Erhalt Ihres Fahrzeugbetriebes und Mobilität erforderlich sind. Unter anderem die Überprüfung der Flüssigkeitsstände sowie der Beleuchtung und einen Motoröl- und Filterwechsel.

TERMIN PLANEN

KONTAKT

Service b – „große Inspektion“

Wann ist der Service B fällig?

Der Service B wird nach dem Neuwagenkauf erstmals nach 24 Monaten oder 50.000 Kilometern fällig. Anschließend wird er in einem Intervall von maximal 24 Monaten durchgeführt.


Wie lange dauert der Service B?

Der Service B dauert circa 4 Stunden. Der Zeitaufwand kann sich aufgrund von Zusatzarbeiten, die beim Auslesen des Werkstattcodes erst festgestellt werden, verlängern.

Was kostet der Service B?

Preise für die Inspektion sind pauschal nicht definierbar. Je nach Fahrzeugzustand und Abnutzung einzelner Bauteile kann der Preis immer variieren. Fragen Sie hierzu am besten unseren Service-Berater vor Ort oder fordern Sie ein individuelles Angebot an.

enthält:

Umfasst alle Arbeiten von Service A. Zusätzlich kontrollieren wir jedoch zahlreiche weitere Bauteile und nehmen Ihren Stern ganz genau unter die Lupe – der Motorraum, die Reifen und die Bremsanlage werden hier genauestens gecheckt.

KONTAKT

TERMIN PLANEN

UVV-Prüfung

GESETZLICHE PRÜFPFLICHT für FIRMENFAHRZEUGE

Wussten Sie, dass die UVV-Prüfung für alle gewerblich genutzten Fahrzeuge Pflicht ist?

Nach der Unfallverhütungsvorschrift §57 DGUV Vorschrift 70 (ehemals BGV D29) müssen alle Dienstwagen mindestens einmal im Jahr auf Ihren betriebssicheren Zustand geprüft werden.

Unsere Empfehlung:

Wir bieten Ihnen die Möglichkeit, die sachkundige Durchführung der UVV-Prüfung direkt in Verbindung mit der jährlichen Inspektion durchzuführen.

Wir dokumentieren die UVV-Prüfung Ihrer Fahrzeuge schriftlich mit einem Prüfbericht. Darin enthalten sind das Datum und der Umfang der Prüfung, evtl. festgestellte Mängel und u. U. noch ausstehende Teilprüfungen. Werden bei der Prüfung keine schwerwiegenden Mängel an ihrem Mercedes-Benz festgestellt, die zu einer Beeinträchtigung der Fahrzeugsicherheit führen, bringen wir die Prüfplakette für Sie an Ihrem Fahrzeug an. Der Plakette können Sie ganz einfach entnehmen, wann die nächste Untersuchung für Ihren Mercedes fällig ist.

Die Prüfergebnisse müssen mindestens bis zur nächsten Prüfung von Ihnen aufbewahrt werden - möglichst im Fahrzeug.

KONTAKT

TERMIN PLANEN

Bleiben Sie mobil –

mit unserer Werkstattmobilität

Entdecken Sie unsere Mobilitätslösungen für Ihren Werkstattaufenthalt.

ZUR MOBILITÄTSLÖSUNG